Richter gibt Kirchen Recht

Schottland: Gottesdienstverbot ist gegen Verfassung

Im Kampf gegen Covid-19 hatte Schottland deutlich stärkere Restriktionen gegen Kirchen ausgesprochen als der Rest von Grossbritannien. Jetzt hob ein Richter die Kriminalisierung von Gottesdienstbesuchen auf.
Kirchen während Corona

In Schottland war seit dem 8. Januar der physische Besuch von Gottesdiensten während des Lockdowns verboten und mit Bussen bis zu 10'000 Pfund belegt worden. Der Richter am Obersten Gericht, Lord Braid, erklärte am vergangenen Mittwoch, dass diese Regelung einen «unverhältnismässigen Eingriff in Artikel 9 der Europäischen Menschenrechtskonvention» darstelle.

Online ist höchstens «Gottesdienst Lite»

«Es ist unmöglich, die Auswirkungen dieses Gebots auf gläubige Menschen zu ermessen», argumentierte der Richter. «Es geht viel weiter als nur der Verlust von Kollegen oder einen Lunch Club zu besuchen.» Auch die Kriminalisierung und die Höhe der Busse habe einen «unverhältnismässigen Effekt». Online-Gottesdienste seien bestenfalls «eine Alternative, aber keine wirklichen Gottesdienste – bestenfalls 'Gottesdienst Lite'», heisst es in der Urteilsbegründung weiter.

Dankbarkeit und Erleichterung

Für die 27 schottischen Pfarrer und Kirchenleiter, die gegen die behördlichen Anordnungen Berufung eingelegt hatten, ist der Richterspruch ein Grund zur Freude. «Natürlich haben wir unsere Verantwortung, der Pandemie zu begegnen und ernsthafte Massnahmen zu treffen. Aber dieses Verbot und die Kriminalisierung waren eindeutig (…) unverhältnismässig. Wenn wir das nicht hinterfragt hätten, hätte das einen sehr gefährlichen Präzedenzfall gegeben.»

Nach Ansicht von Andrea Williams vom «Christian Legal Centre» wurde «christlicher Gottesdienst über Jahrhunderte als eine grundlegende Freiheit in den Ländern des Vereinigten Königreichs betrachtet. In dieser Pandemie hat die Regierung zum ersten Mal in der Geschichte entschieden, kirchliche Zusammenkünfte zu kriminalisieren.» Sie zeigt sich «dankbar und erleichtert», dass das «grundlegende Prinzip der Freiheit mit einem Stück guten alten gesunden Menschenverstands gesiegt hat».

Gottesdienste wieder mit bis zu 50 Personen

Canon Tom White aus Glasgow schliesslich, einer der Initianten der Beschwerde, hielt fest: «Das Gericht hat die grundlegende Notwendigkeit verstanden, nicht nur die physische und materielle Gesundheit unserer Gesellschaft zu schützen, sondern auch ihre spirituellen Bedürfnisse… Die Entscheidung unterstreicht die Wichtigkeit der Kirche im Gewebe unserer Gesellschaft. Jetzt können wir hoffen, dass unsere zerbrechlichen und schon beschädigten Gemeinschaften nie wieder ohne die Kirche als Quelle der Hoffnung, des Trostes und der so wichtigen geistlichen Ernährung in Zeiten der Krise sein werden.»

Vom 26. März an dürfen sich in Schottland nun wieder bis zu 50 Personen – unter Einhaltung der Schutzmassnahmen – in Gottesdiensten treffen, wie eine Regierungssprecherin bekanntgab. Diese Regelung gilt für Kirchen, Moscheen, Synagogen und andere gottesdienstliche Stätten.

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Datum: 27.03.2021
Autor: Reinhold Scharnowski
Quelle: Livenet / Christian Today / BBC News

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