Kommt jetzt die «Evangelisch-reformierte Kirche Schweiz»?
Die Abgeordnetenversammlung des Schweizerischen Evangelischen Kirchenbundes (SEK) startete am 6. November mit der Beratung einer umfassenden Verfassungsreform. Diese sieht eine strategische Stärkung der Kirchengemeinschaft vor – und einen neuen Namen: Aus dem Schweizerischen Evangelischen Kirchenbund soll die «Evangelisch-reformierte Kirche Schweiz» (EKS) werden.
Damit nahm der Kirchenbund einen neuen Anlauf, nachdem das Vorhaben 2010 vorerst gescheitert war. Damals standen zwei Varianten zur Diskussion: «Reformierte Kirche Schweiz» oder «Evangelische Kirche Schweiz».
Ratspräsident Gottfried Locher sprach in seinem Begrüssungswort von einem historischen Schritt, so etwas passiere nur «once in a lifetime». Die Verfassung ist über 60 Jahre alt. Der neue Entwurf sieht nun vor, den Auftritt der Mitgliedkirchen gegen innen und aussen in sieben definierten Handlungsfeldern zu bündeln und zu koordinieren. Die strategische Rolle der Kirchengemeinschaft würde gegenüber den einzelnen, bisher föderalistisch organisierten Mitgliedkirchen gestärkt.
Skepsis gegenüber Zentralismus
Wie schon 2010 stiess das Bemühen des Präsidenten, dem Kirchenbund mehr Bedeutung zu verschaffen, auf heftigen Widerstand. Denn die politische Stärkung des Kirchenbundes, wie sie der Entwurf vorsieht, geht auch mit einer Neustrukturierung einher. Zur Verfassung gehört eine dreigliedrige Neuorganisation der Kirchengemeinschaft: Synodal, kollegial, personal heisst das neue Konzept. Dem Ratspräsidenten kommt damit eine personalisierte, auch geistlich-episkopal verstandene Führungsrolle zu.
Angst vor starkem Ratspräsidenten
Insbesondere diese Konzentration auf eine einzelne Person wurde kritisch betrachtet. Andreas Zeller, Vertreter der Kirchen Bern-Jura-Solothurn, erinnerte etwa an die anti-hierarchische, demokratische Tradition der Reformierten. Dass künftig nur eine ordinierte Theologin oder ein ordinierter Theologe dieses Amt innehaben könne, sei zutiefst «unreformiert».
Neue Präambel
Nach abermals intensiver Diskussion und diversen Änderungsanträgen einigten sich die Abgeordneten schliesslich auf eine Präambel, die der SEK-Rat selbst vorgeschlagen hatte, und welche die Form eines verdichteten reformierten Bekenntnisses hat: «Die EKS bekennt Gott als den Schöpfer, Jesus Christus als Erlöser und ihr alleiniges Haupt und den Heiligen Geist als Tröster und Beistand. Sie erkennt in den Schriften des Alten und Neuen Testaments das Zeugnis der göttlichen Offenbarung. Sie bekennt, dass wir errettet sind durch Gnade und gerechtfertigt durch den Glauben.»
Nach den harzigen Beratungen am Montag und Dienstag wollen die Abgeordneten im April an einer ausserordentlichen Abgeordnetenversammlung weiter über die neue Verfassung diskutieren.
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Datum: 08.11.2017
Autor: Fritz Imhof
Quelle: Livenet / SEK / ref.ch