Flagge mit arabischem Zeichen am Zürcher Grossmünster
Für den Eidgenössischen Dank-, Buss- und Bettag hatte die Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen der Schweiz AGCK zusammen mit anderen Organisationen, unter ihnen die Schweizerische Evangelische Allianz SEA, dazu aufgerufen an die Lage der Flüchtlinge zu denken und für sie zu beten. Dabei sollte auch die dramatische Situation in Syrien und im Irak noch einmal besonders im Fokus stehen. Aber auch an all diejenigen sollte betend gedacht werden, die sich für Frieden und Gerechtigkeit einsetzen.
Ein Aufruf an die Schweiz
Am Samstagnachmittag hing plötzlich ein grossformatiges Tuch mit dem arabischen Buchstaben «Nun», dem Symbol der verfolgten Christen im Nahen Osten, auf einem der Türme des Grossmünsters in Zürich. Hinter dieser an Greenpeace erinnernde Aktion stand allerdings nicht die lokale Kirchgemeinde, verantwortlich zeichnen Mitglieder des Vereins Fingerprint. Man habe mit dem Hissen des Banners auf dem markanten Turm am Bettag ein Zeichen gegen die Verfolgung, Vertreibung und Tötung von Christen im Irak und in Syrien setzen wollen, sagt Stephan Maag von Fingerprint. Die Bevölkerung sollte darauf aufmerksam gemacht werden. Gleichzeitig sei die Aktion ein Aufruf an die Schweiz gewesen, «alles Machbare zu tun, um dem Massaker ein Ende zu bereiten». Man habe dazu aufgerufen an diesem Tag für die verfolgten Christen zu beten. Auf die allfällige Illegalität der Beflaggung angesprochen, zitierte Maag einen Satz von Edmund Burke: «Für den Triumph des Bösen genügt es, wenn die Guten nichts tun.»
Aktion wurde abgebrochen
Das nicht angemeldete Beflaggen des Grossmünsterturms wurde schliesslich von Ordnern abgebrochen. Stephan Maag: «Leider wurde die Aktion unsanft beendet und wir mussten die Kirche verlassen.» Aber im Verhältnis zu den wirklich Verfolgten sei der Preis, den sie gezahlt hätten, überaus gering gewesen. «Wir als Verein werden auch in Zukunft klar zu Jesus stehen und wild und kreativ die Apostelgeschichte leben!», betonte Maag.
Warum ist die Turmaufsicht eingeschritten? Immerhin ging es den christlichen Aktivisten um ein Anliegen, das die Kirchen landauf landab teilen. Der Grund ist nachvollziehbar. Das Grossmünster ist als wichtiges Symbol von Zürich und der reformierten Kirche immer wieder mal im Visier von Personen, die auf sich aufmerksam machen wollen. Das führt dazu, dass die zuständige Kirchenpflege keine unbewilligte Aktion zulässt, und zwar unabhängig vom Inhalt. Wie Sascha Weisshaupt auf Anfrage von idea erklärt, müsse eine wie auch immer geartete Aktion am Grossmünster von der Kirchenpflege und je nach Fall anderen Stellen oder Behörden bewilligt werden. Dazu müsse ein entsprechendes Gesuch eingereicht werden. Geschieht dies nicht, ist die Aktion illegal. Dann schreitet die Turmaufsicht ein und je nach Situation wird die Polizei benachrichtigt.
Flashmob in Bern
Der Verein Fingerprint setzt sich auf kreative Art für Evangelisation ein und macht regelmässig Einsätze in der ganzen Schweiz und regelmässig im Langstrassenquartier in Zürich. Zum Verein gehört ein 15-Zimmerhaus. Hier wohnen Stephan und Nadine Maag mit drei Kindern zusammen mit Menschen, die am Rande der Gesellschaft leben. Aktionen, Strasseneinsätze oder die Durchführung von Gassenweihnachten in diversen Städten gehören zum Vereinsalltag.
Der Verein Fingerprint wird am Tag der verfolgten Christen am 15. November in Bern gemeinsam mit den Organisationen Open Doors und HMK einen Flashmob durchführen.
Datum: 23.09.2014
Autor: Florian Wüthrich / Rolf Höneisen
Quelle: idea Schweiz