Sabatina James

«Der Koran legitimiert die Gewalt gegenüber Frauen»

Sabatina James weiss, wovon sie spricht: Als sie vor einer Zwangsheirat floh und zum Christentum konvertierte, fällte ihre Familie das Todesurteil über sie. Gegenüber Livenet informiert die Aktivistin über die Stellung der Frau im Koran.
Sabatina James (Bild: sabatina-ev.de)

Sabatina James wurde als Muslimin in Pakistan geboren und kam im Alter von zehn Jahren mit ihrer Familie nach Österreich. Mit 17 wurde sie zurück in ihr Heimatland in eine Koranschule geschickt. Als sie vor einer Zwangsheirat floh und zum Christentum konvertierte, fällte ihre Familie das Todesurteil über sie. Seitdem lebt die Autorin an einem geheimen Ort und wird von der Polizei beschützt. Mit ihren Organisationen Sabatina e. V. und Sabatina Schweiz hilft sie Frauen aus islamischen Ländern, wenn sie vor einer Zwangsehe, vor Vergewaltigung oder gar einem Ehrenmord  ihrer Familie fliehen müssen. Sie schrieb mehrere Bücher zu diesem Thema.

Livenet sprach mit der Autorin und Menschenrechtsaktivistin.

Sabatina James, wie ist das Frauenbild im Koran?
Sabatina James: In Sure 4,34 heisst es: «Wenn Ihr fürchtet, dass Frauen sich auflehnen, dann vermahnt sie, meidet sie im Ehebett und schlagt sie.» Damit ist eindeutig die Herrschaft des Mannes über die Frau legitimiert, da die Frau sich nicht auflehnen darf, während der Mann sie bei Bedarf schlagen soll, um seine Absichten durchsetzen zu können. Das Problem ist bis heute aktuell, da die Erklärung der Menschenrechte im Islam (EMRI) durch die islamische Staatengemeinschaft OIC in Artikel 6 Absatz a) den Frauen immer noch die rechtliche Gleichstellung verweigert und in Artikel 6 Absatz b) die Verantwortung für die Familie dem Mann vorbehält.

Sie schreiben, dass der Islam zur Gewalt auffordert. Welche Koranstellen belegen das?
Da zum Islam auch demokratische Muslime gehören, kann man dazu keine Aussage für alle Muslime treffen. Aber wie sich die Legitimation von Gewalt gegenüber Frauen im Koran in die Praxis umsetzen lässt, kann man gut an den Strafgesetzen der Islamischen Republik Iran sehen, die auf Deutsch in der Übersetzung des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht von Dr. Silvia Tellenbach vorliegen. Nach § 92 des Tazirat in den Strafgesetzen bleibt das Schlagen und Töten straffrei, wenn es zur Verteidigung der Ehre erfolgt. Da die Verteidigung der Ehre des Mannes im Vorgehen gegen den Ungehorsam der Frau besteht, ist hier die Unterdrückung und Gewalt gegen Frauen bis heute im Iran und vielen anderen islamischen Ländern rechtlich abgesichert, was ein sehr ungutes Vorbild darstellt.

Viele Europäer denken, dass nur radikale islamische Gruppierungen gewalttätig sind, aber nicht der nette Familienvater mit dem Dönerladen von nebenan…
Die Ungleichstellung der Frau in der islamischen Welt ist rechtlich abgesichert durch die islamische Menschenrechtserklärung EMRI. Das gleiche gilt für die minderen Rechte von Christen und anderen Nichtmuslimen einschliesslich Atheisten, die nach Artikel 10 EMRI in islamischen Staaten nicht für ihren Glauben werben dürfen, während sie sich umgekehrt nach Artikel 9 Absatz a) EMRI die Werbung für den Islam gefallen lassen müssen, sodass eine Einbahnstrasse zugunsten des Islam festgeschrieben ist. Wenn man wissen will, wie der einzelne Muslim zu diesen Stellen in der EMRI steht, kann man jeden in der persönlichen Begegnung selbst fragen, damit man niemandem Unrecht tut, der davon nichts wissen will, und zugleich niemanden verharmlost, der diese Sichtweise teilt oder rechtfertigt.

Was sagt der Koran über Muslime, die ihre Religion verlassen?
Der Koran als Offenbarungen Mohammeds wird im Zusammenhang mit den Hadithen als Sprüche Mohammeds gelesen. In der Hadithen-Sammlung nach al Buhari heisst es in Hadith 3017, dass derjenige getötet werden soll, der den Glauben verlässt, also aus dem Islam austritt. Genau so geschieht es immer wieder bis heute. Hierbei muss man verstehen, dass der Austritt aus dem Islam ebenso wie der Ungehorsam der Frau als Verletzung der Familienehre gilt, wegen der geschlagen und getötet werden darf, auch noch nach heutiger Rechtslage in vielen islamischen Ländern.

Sie kritisieren liberale Europäer, die aus Toleranz den Islam verteidigen, aber nicht wissen, wie der Islam wirklich ist. Warum ist das so fatal?
Zu der immer wieder gehörten Forderung, zwischen Islam und Islamismus zu unterscheiden, muss man ergänzen, dass der Islamismus mit rechtlicher Minderstellung von Frauen und Nichtmuslimen der Normalfall in der islamischen Welt ist, da die EMRI in Artikel 2 Absatz d) Körperverletzung und nach Artikel 2 Absatz a) die Tötung im Rahmen der Scharia erlaubt. Damit wird die Verteidigung der islamischen Welt automatisch zur Verteidigung der dortigen islamistischen Unterdrückung und Gewalt, weil sich bis heute beides nicht voneinander trennen lässt. Die Verteidigung oder Verharmlosung islamistischer Unterdrückung oder Gewalt ist der Verteidigung oder Verharmlosung rechtsextremistischer Unterdrückung strukturell gleich, weil sie dem anderen das gleichwertige Menschsein und die gleichwertigen Menschenrechte abspricht. Das scheint vielen nicht klar zu sein, dass sie mit der Verharmlosung der islamischen Welt in ihrer realen islamistischen Ausprägung zu Teilhabern an Rassismus und Sexismus bis in die gewaltsame Ausprägung hinein werden.

Warum sind Sie zum Christentum konvertiert?
Weil Jesus die Wahrheit ist, weil er gut ist und weil er die Schönheit und Liebe Gottes in seiner Person sichtbar gemacht macht. In allen Religionen muss sich der Mensch durch Meditation, Gebet und religiöse Vorschriften anstrengen, um zu Gott zu gelangen. Im Christentum kommt Gott zu den Menschen, indem er ihre Gestalt annimmt. Das ist einzigartig.

«Nur die Wahrheit macht uns frei» heisst Ihr Buch. Welche Botschaft wollen Sie uns damit vermitteln?
Jesus Christus ist die Wahrheit, die von Unterdrückung und Gewalt befreit. Sie schenkt unserer von Leidenschaften geplagten Seele echte Freiheit und Erlösung. Das wünsche ich allen Menschen, und das sollte niemandem vorenthalten werden.

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Datum: 16.05.2020
Autor: Meike Ditthardt
Quelle: Livenet

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