Burkas sollen erlaubt bleiben
Die Aargauer hatten in ihrem Begehren verlangt, die Bundesversammlung solle die rechtlichen Grundlagen erarbeiten, damit gesichtsverhüllende Kleidungsstücke untersagen werden können. Das Verhüllungsverbot solle für jede Form der Vermummung gelten ausser Winterbekleidung, Fasnachtsmasken und Ähnlichem.
Bestehende Gesetze
Die Staatspolitische Kommission des Ständerats (SPK) rät nun dem Ständerat, diese Initiative abzulehnen. 8 Mitglieder stimmten für die Ablehnung, 2 waren dagegen, weitere 2 hatten sich der Stimme enthalten. Die Mehrheit meint, in der Schweiz seien Burka-Trägerinnen äusserst selten, und es sei schon heute möglich, im öffentlichen Raum die Enthüllung von Gesichtern durchzusetzen, zum Beispiel bei Grenz- und Personenkontrollen.
Gemäss geltendem Recht könne es bereits jetzt verboten werden, das Gesicht zu verhüllen, wenn die Betreffenden mit Behörden in Kontakt treten wollen oder eine öffentliche Schule besuchen. Die Mehrheit der SPK zweifelt an der Verhältnismässigkeit eines Verhüllungsverbots.
Unterschiedliche Stimmen aus den Kantonen
In der Schweiz haben zwei Kantonsparlamente Burka- oder Kopftuchverbote abgelehnt. Zuletzt verwarf im Oktober 2010 das Freiburger Kantonsparlament einen Vorstoss, der ein Kopftuchverbot an Schulen gefordert hatte. Im Januar 2010 lehnte das Zürcher Kantonsparlament einen Vorstoss ab, der neben dem Kopftuchverbot an Schulen auch die zwingende Teilnahme am Schwimmunterricht gefordert hatte.
Der St. Galler Erziehungsrat dagegen empfahl den Schulen, das Tragen von Kopftüchern, Schirmmützen und dergleichen für die Schüler zu verbieten.
Datum: 25.01.2011
Quelle: Kipa