«Keine Vorzugsbehandlung für christliche Symbole»
Symbole der christlich-abendländischen Kultur sollen nun doch nicht privilegiert behandelt werden. Damit hat die SPK ihre Meinung geändert. Nachdem die Ständeratskommission sich gegen eine neue Verfassungsbestimmung gestellt hat, empfiehlt die Kommission nun dem Nationalrat ein Nein.
Bei der ersten Beratung hatte sich die Kommission des Nationalrates noch mit knapper Mehrheit, nämlich mit Stichentscheid ihres Präsidenten, dafür ausgesprochen, mit einer neuen Verfassungsbestimmung Symbole der christlich-abendländischen Kultur im öffentlichen Raum ausdrücklich für zulässig zu erklären.
Religionsfrieden gefährdet?
Nun beantragt die Kommission ihrem Rat mit 13 zu 9 Stimmen, der parlamentarischen Initiative der Luzerner CVP-Nationalrätin Ida Glanzmann keine Folge zu leisten. Jetzt liegt der Ball beim Nationalrat. Folgt dieser seiner Kommission, ist das Anliegen vom Tisch.
Die Gegner einer neuen Verfassungsbestimmung bringen die religiöse Neutralität des Staates ins Spiel. Die Privilegierung einer Religion in der Bundesverfassung und bereits die Diskussion darüber könnten den Religionsfrieden in der Schweiz gefährden, meinen sie.
Kultur gefährdet?
Die Befürworter warnen hingegen, dass Kruzifixe, Weg- und Gipfelkreuze aus dem öffentlichen Raum verbannt werden könnten. Eine neue Verfassungsgrundlage sei nötig, um die christliche Tradition und ihre Symbole wie das Weg- und Gipfelkreuz, den Bildstock oder die Weihnachtskrippe zu bewahren. Einzelpersonen oder einzelne Gruppierungen sollten nicht mit Verweis auf die Glaubens- und Gewissensfreiheit die in der Schweiz vorherrschende christlich-abendländische Kultur infrage stellen können. Datum: 22.11.2011
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Quelle: Livenet / Kipa