Sterbebegleitung ohne «Exit»
«Seit Jahren agieren die Sterbehilfeorganisationen in einer gesetzlichen Grauzone und haben dabei zunehmenden Erfolg», schreibt die SEA in einer Stellungnahme zur Absicht des Bundesrates, die Bestimmungen zur Suizidbeihilfe zu verschärfen. «Aus ethischer Sicht ist es deshalb zu begrüssen, dass der Bundesrat diese Entwicklung mit Sorge beobachtet und mit einer Gesetzesrevision auch ein Verbot gegenüber solchen Organisationen vorschlägt», so die SEA.
Töten ist keine Dienstleistung
Sterbewünsche seien sehr labil und oft mit depressiven Phasen verbunden. Der Umgang mit leidenden Menschen am Rande des Lebens müsse deshalb mit viel Feingefühl angegangen werden, ist die SEA überzeugt. «Betroffen sind neben dem Sterbenden vor allem auch Angehörige, Bekannte, Ärzte, Pflegepersonal und Seelsorger. Sie sind gefordert, gemeinsam die schwierige Situation zu erleben und durchzustehen.» Aus ethischer Sicht sei es nicht vertretbar, dass Sterbehilfeorganisationen Hilfeleistungen bei der Selbsttötung anbieten. «Da bei den Sterbehilfeorganisationen für ihre "Dienstleistung" erhebliche Gelder im Umsatz sind, kann nicht davon ausgegangen werden, dass die von diesen Organisationen angebotene Suizidbeihilfe in einer uneigennützigen Weise geschieht. Bedenklich ist der Anstieg der Fallzahlen der begleiteten Suizide seit einigen Jahren.»Gemeinsame Verantwortung für Lebensschutz
Die SEA schreibt, dass es aus der Sicht des christlichen Menschenbildes nicht zur spezifischen Freiheit des Menschen gehöre, in letzter Konsequenz selbst über Sinn und Wert seines Lebens zu entscheiden. Ein solches Verfügungsrecht stehe allein dem Schöpfer des Lebens zu. «Kein Mensch hat sich selbst ins Leben gerufen. Das Leben ist Gabe Gottes. Es steht daher auch keinem Menschen zu, über das eigene oder über fremdes Leben ein letztgültiges Urteil zu fällen.»Die hohe Suizidrate in der Schweiz zeige unsere gemeinsame Verantwortung, Menschenleben zu schützen und uns dafür einzusetzen, dass Menschen auch in hoffnungslosen Situationen sinnvoll begleitet werden. Suizidbeihilfe sei da keine Hilfe. Eine Legalisierung der Suizidbeihilfe könne den Druck auf todkranke Menschen gar verstärken, ihrem Leben ein verfrühtes Ende zu setzen.
Liebevolle Begleitung statt organisierter Sterbehilfe
Als Alternative zur Sterbehilfe sieht die SEA die sogenannte Palliative Care. Sie hat zum Ziel, dem sterbenden Menschen eine bestmögliche Lebensqualität bis zum Tod zu garantieren. Die SEA unterstützt deshalb die Bestrebung zur Entwicklung der Palliative Care. «Palliative Medizin und eine kompetente, geduldige und liebevolle Betreuung von todkranken Menschen sind die besseren Mittel, um Menschen in ihrer letzten Lebensphase zu begleiten, als der Giftbecher gegen Bezahlung.»Ausführliche Stellungnahme
Die SEA gibt in diesen Tagen eine ausführliche Stellungnahme zur Frage der Suizidbeihilfe heraus. Diese Stellungnahme ist im pdf-Format bereits erhältlich und wird ab Anfang November auch in gedruckter Form vorliegen.Artikel zum Thema: Suizidhilfe: Staat hat Leben zu schützen
Datum: 03.11.2009
Quelle: SEA