UK: Petition an Premierminister fordert Ende von «Zensurzonen»
Die Petition folgt auf die Verurteilung des britischen Militärveteranen Adam Smith-Connor, der verhaftet wurde, weil er im November 2022 in einer sogenannten «Pufferzone» vor einer Abtreibungsklinik in Bournemouth still gebetet hatte. Die «Pufferzonen»-Gesetze – bekannt als «Public Spaces Protection Orders» (PSPOs) – legen einen rechtlichen Rahmen um Abtreibungskliniken im Vereinigten Königreich fest, der Demonstranten jede Form von Protest oder Demonstration in einem Umkreis von 150 bis 200 Metern um das Gelände der Einrichtung verbietet.
«Für was beten Sie da?»
Smith-Connor wurde Mitte Oktober zu einer zweijährigen bedingten Strafe und zur Zahlung von mehr als 9'000 Pfund (10'070 CHF) an Kosten verurteilt. Nach Angaben der Alliance Defending Freedom (ADF), die Smith-Connor verteidigte, hatte ihr Mandant etwa drei Minuten lang schweigend gebetet, als ein Beamter der Verwaltung auf ihn zukam und nach der «Art seiner Gebete» fragte. Kurz darauf wurde ein Gerichtsverfahren gegen Smith-Connor eingeleitet.
In dem Brief argumentiert die ADF, dass «Pufferzonen» schnell zu «Zensurzonen» geworden seien, die Gedanken und Worte einschränken. «Wenn das Strafrecht von uns verlangt, dass wir uns überall von `anstössigen` Gedanken fernhalten müssen, gibt es einfach keinen logischen Endpunkt», heisst es in dem Schreiben. «Heute sind es Pro-Life-Ansichten, die progressive soziale Richtigkeiten verletzen; morgen könnten es genderkritische Ansichten und dementsprechende Pufferzonen sein. Eine wirklich demokratische Gesellschaft muss sich für Gedankenvielfalt und den freien und offenen Austausch von Meinungen einsetzen.» Die Unterzeichner des Briefes wandten sich direkt an Keir Starmer und forderten den Premierminister auf, «dringend zu handeln, um sicherzustellen, dass Gedanken niemals zensiert oder kriminalisiert werden» und keine dementsprechenden Richtlinien herauszugeben.
Deutschland: Bussgeld bis 5'000 Euro
In Deutschland hatte die Ampelregierung am letzten Tag vor den Sommerferien mit 381 gegen 169 Stimmen eine Änderung des Schwangerschaftsgesetzes «durchgepeitscht» (so die ADF), die Schwangere «vor Belästigungen an Beratungssstellen» schützen soll. Den Beweis, dass «Gehsteigbelästigungen durch Abtreibungsgegner» zunehmend häufig vorkämen, blieb der Gesetzgeber schuldig. Durch das Gesetz würden bestimmte, «nicht hinnehmbare Verhaltensweisen» untersagt, «wenn diese geeignet sind, die Inanspruchnahme der Beratung in der Beratungsstelle oder den Zugang zu Einrichtungen, in denen Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt werden, zu beeinträchtigen», so die offizielle Erklärung des Bundestages. Dies gelte nur für wahrnehmbare Verhaltensweisen in einem Bereich von 100 Metern um den Eingangsbereich der Beratungsstellen und Einrichtungen, in denen Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen werden. «Unter diesen Voraussetzungen wird mit dem Gesetz beispielsweise untersagt werden, das Betreten der Einrichtungen durch Hindernisse absichtlich zu erschweren, einer Schwangeren gegen ihren erkennbaren Willen die eigene Meinung aufzudrängen, sie erheblich unter Druck zu setzen oder sie mit unwahren Tatsachenbehauptungen oder verstörenden Inhalten zu konfrontieren».
Verstösse gegen diese Verbote sollen künftig eine Ordnungswidrigkeit darstellen und mit einem Bussgeld von bis zu 5'000 Euro belegt werden.
«Niemand kann friedliches Gebet verbieten»
Die ADF bekämpft solche Zonen aus grundsätzlichen Erwägungen: «Die Einführung von Zensurzonen schadet der Gesellschaft und nützt nur Abtreibungsorganisationen, die schon seit langem dafür lobbyieren. Die Grundrechte sind auf der Seite der friedlichen Beter.» In den letzten Jahren hätten deutsche Gerichte bis zum Bundesverwaltungsgericht wiederholt geurteilt: «Gebetsversammlungen dürfen nicht pauschal verboten werden.»
Die ADF kommt zum Schluss: «Das neue Gesetz schränkt die Meinungs- und Religionsfreiheit stark ein», die allen Menschen zugute komme. Die Organisation hält weiter fest: «Lebensschützer müssen aber auch jetzt keine Angst haben, ihre Meinung zu äussern, zu beten oder Hilfe anzubieten. Das Gesetz ist vage formuliert und es wird viele Versuche geben, es zu missbrauchen. Aber die Grundrechte gelten weiterhin – auch in der Nähe einer Abtreibungsorganisation.»
Offen bleibt, ob in Deutschland stilles Gebet – wie in Grossbritannien – in Zukunft zu den «wahrnehmbaren Verhaltensweisen» gerechnet wird, das Abtreibungswillige «erheblich unter Druck setzt». Es wird sehr auf das Verhalten im Einzelfall ankommen.
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