Bundesgelder an Jungparteien statt an christliche Jugendarbeit
Hauptprofiteure der Umverteilung sind die Junge SVP, die Jungfreisinnigen und die JCVP. Die Junge SVP erhielt 2014 64'354 Franken (statt 44'011 2013). Die Jungfreisinnigen erhielten 52'200 Franken, 2013: 31'551). Am meisten profitierte die JCVP (51'916 Franken, 2013: 21'720). Die Juso erhalten dagegen etwas weniger und die Jungen Grünen nur ein wenig mehr. Diese Zahlen publizierte jetzt die Schweiz am Sonntag.
Kurswechsel beim Bundesamt für Sozialversicherung
Zum Hintergrund: Vier Millionen Franken schüttet das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) jährlich an Fördergeldern für Jugendverbände aus. Ein erheblicher Anteil davon, nämlich etwa 670'000 Franken, ging bisher an christliche Organisationen wie die Heilsarmee, die Mennoniten, die Methodisten, die Vereinigten Bibelgruppen (VBG), den Besj oder auch Adonia. Doch diesen und weiteren «glaubensbasierten» Werken werden die Subventionen nun nicht mehr gewährt. Sie haben beim Bundesverwaltungsgericht dagegen geklagt. Dieses hat noch nicht entschieden.
Nicht betroffen von den Streichungen sind der Cevi Schweiz, Jungwacht/Blauring oder das Blaue Kreuz.
BSV: Christliche Jugendarbeit fördert Jugendliche nicht
Das BSV begründete die Streichung mit dem Argument, die Arbeit der christlichen Verbände mit Jugendlichen sei bloss Mittel zum Zweck der Missionierung. Die Jugendlichen würden instrumentalisiert. Es beruft sich dazu angeblich auf eine Nationalfondsstudie. In den Genuss von Geldern soll nur noch kommen, wer «zur gesellschaftlichen Integration und zur Entwicklung der Kinder und Jugendlichen zu verantwortungsvollen Personen» beiträgt.
Offenkundig traut das Bundesamt diese Integration den christlichen Jugendwerken nicht zu. Dagegen den Jungparteien, obwohl diese auch für ein Weltbild werben, wie Vertreter der christlichen Verbände einwenden. So würden zum Beispiel die Juso eine klar sozialistische Ideologie fördern. Angeblich fördert das BSV keine Propaganda für Nationalratswahlen oder Initiativen dieser Parteien, meint dazu Eveline Zurbriggen, zuständige Bereichsleiterin beim BSV. Das Geld werde nur für die gesetzlich vorgeschriebenen Zwecke der Integration und Förderung gesprochen. In der Praxis fliesst das Geld dennoch ins Tagesgeschäft, wie Vertreter der Jungparteien gegenüber der Schweiz am Sonntag einräumen. Für Eveline Zurbriggen ist dennoch klar, dass die Jungparteien die Kriterien erfüllen.
Nicht unter den Subventionsempfängern zu finden sind die Jungparteien von EVP und EDU.
Zur Webseite:
Kriterien des BSV für Finanzhilfen
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Datum: 14.04.2015
Autor: Fritz Imhof
Quelle: Livenet