Schickt die Schweiz eine christliche Familie in den Tod?
Der Grund für diese schlimmsten Befürchtungen der kurdisch-stämmigen Familie: Die Mutter, Horiya Hassu-Abdulkader, hat sich am kurdischen Fernsehen gegen die Unterdrückung kurdischer Minderheiten eingesetzt. Und das Ehepaar ist zum christlichen Glauben konvertiert. Doch beides war für das Bundesverwaltungsgericht kein Grund, die Familie in Syrien in Gefahr zu sehen. Es hat die Einschätzung des Bundesamtes für Migration gestützt: Keine Gefahr in Syrien, Ausschaffung zumutbar
Warum glaubt man uns nicht?
«Warum glaubt man uns nicht?», fragt Horiya mit Tränen in den Augen, ihre 18 Monate alte Tochter auf dem Schoss. In Syrien, da, wo Faruq und Horiya geboren sind, warte ihre Verwandtschaft darauf, sie umzubringen, weil sie Christen geworden seien. Sie können dies sogar mit der Aufzeichnung eines Telefongesprächs mit dem Vater und Bruder von Faruk belegen. Die Familie in Syrien sei überzeugt: Nur mit dem Tod oder dem Widerrufen kann die Schande abgewendet werden. Das Urteil hat bei Horiya massive psychische Probleme ausgelöst. Sie ist fassungslos, dass ihr die Schweizer Justiz nicht glauben will. Die Richterin in Bern war zum Schluss gekommen: Alles «ausgesprochen realitätsfremd».
Die Geschichte
Faruq und Horiya waren im Sommer 2008, damals noch ohne Kind, aus Syrien in die Schweiz gekommen. Grund: Folter durch Polizei und behördliche Willkür. Zweimal wurde das Asylbegehren abgelehnt.
In der Schweiz gab Horiya im
Herbst 2008 und im Jahr 2009 dem Kurdischen Fernsehen Roj TV ein Interview und
prangere dabei die Verfolgung der kurdischen Minderheit in Syrien an.
Der
Anwalt aus Syrien, Radif M., bestätigt, dass den syrischen Behörden Horiya
«aufgrund ihrer Aktivitäten in der Schweiz als Oppositionelle bekannt» sei und
der Geheimdienst aufgrund eines Haftbefehls wiederholt an ihrem ehemaligen
Wohnort aufgetaucht und nach ihr gesucht habe.
«Skandalurteil»
Das Aktionskomitee «Gegen die strategische Islamisierung der
Schweiz» bezeichnet das Berner Urteil als skandalös. Eine Todesdrohung der
Familie einfach als «übertrieben», Geheimdienstverfolgung als nicht «konkret,
existenzbedrohend» zu bezeichnet, sei untragbar. Das Komitee hat sich deshalb
entschlossen, den Fall öffentlich zu machen und einen offenen Brief der Familie
an Bundesrätin Simonetta Sommaruga zu publizieren.
Kantaktadresse und E-Mail-Formular des
Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartementes von Simonetta Sommaruga.
Datum: 21.02.2011
Autor: Fritz Imhof
Quelle: Livenet/ Comm.