Bundesrat lehnt Verbot von Homo-Therapien ab
Der Bundesrat stellte in seiner Antwort fest, namentlich seien ihm keine entsprechenden Organisationen bekannt, und es liege im Ermessen eines Gerichts, eine allfällige Strafbarkeit festzustellen. Eine eigentliche Strafnorm sei dazu nicht nötig. Er verweist auf die Berufspflichten der Psychotherapeuten.
Pink Cross: «Psychische Vergewaltigung»
Für die darüber berichtenden Medien scheint es eine ausgemachte Sache, dass solche Therapien an homosexuell Empfindenden nicht tolerierbar sind, wenn man etwa die Reaktionen auf den Newsportalen des Tagesanzeigers und Watson konsultiert. Ausführlich darf sich hier ein Pink Cross-Sprecher darüber aufhalten, dass Menschen nur unter dem Druck ihres (evangelikalen) Umfelds solche Therapien aufnehmen. Dass es Menschen gibt, die per se nicht mit ihrer homosexuellen Neigung glücklich sind, scheint für sie ausgeschlossen. Pink Cross Sprecher Rudin vergleicht sie gar mit einer «psychischen Vergewaltigung», mit «psychischer Umpolung» und «Gehirnwäsche». Da fehlt fast nur noch ein Gewaltaufruf gegen die Therapieanbieter.
Keine Schnellschüsse
Einer, der im Visier der Interessenverbände der Homosexuellen steht, ist Rolf Rietmann von Wüstenstrom. Gegenüber Zukunft CH (siehe Livenet-Interview vom 08.05.2016) betont er, dass er bei Kontaktaufnahmen und einem ersten Gespräch den Ratsuchenden eine Bedenkzeit auferlege. Er kläre auch sorgfältig ab, ob Ratsuchende allenfalls unter Druck stehen oder ob es sich wirklich um eine eigene Entscheidung handle. Auch Teenager, die mit dem Problem konfrontiert sind, wüssten nach seiner Erfahrung genau, was sie wollen.
Auf den Vorwurf, dass eine Therapie einer Nötigung gleichkomme, fragt Rietmann zurück: «Beinhaltet nicht Frau Quadrantis Forderung eine Nötigung im Sinne einer Einschränkung der Entscheidungsfreiheit? Entsteht nicht gerade hier eine ideologische Engführung?» Mit dem von Quadranti geforderten Verbot würde letztlich auch die Patientenfreiheit eingeschränkt. Rietmann verweist auch darauf, dass der deutsche Bundestag ein Therapiverbot abgelehnt habe.
Unseriöse «Therapien»
Dass nicht jede Beratung von veränderungswilligen homosexuellen Menschen gleich seriös ist, räumt auch Rietmann ein. So hält er zum Beispiel nichts vom «Freibeten», wie es da und dort praktiziert werde. Das Gebet könne den Kontakt zu Gott stärken und die Therapie positiv beeinflussen, aber gegen homosexuelle Neigungen könne man nicht anbeten.
Sexualität ist veränderbar
Die Behauptung, dass man schwul sei oder eben nicht, weist Rietmann zurück und verweist auf den angeblichen Erfinder des «Schwulen-Gens», Dean Hamer, der die Theorie später selbst wieder relativiert habe. Auch laut der American Psychiatric Association sei keine biologische Ursache der Homosexualität nachgewiesen worden. Er verweist auf die zahlreichen Wissenschafter, die die sexuelle Ausrichtung grundsätzlich für veränderbar halten.
Plädoyer für Gleichbehandlung
An christliche Gemeinden richtet Rietmann im Livenet-Interview schliesslich den Wunsch, Homosexualität nicht anders zu behandeln als Pornografie oder vorehelichen Sex. Ein homosexuell Empfindender, der von «seinen Nöten» erzähle, dürfe nicht aus einer Gemeinde ausgeschlossen werden.
Zum Thema:
Kontroverse: Diskussion über Therapien für Homosexualität
Therapieverbot für Homosexuelle: Soll der Staat über unser Gefühlsleben entscheiden?
Frei von Homosexualität: «Christen versuchten nicht, mich zu ändern, sie überliessen dies Gott»
Datum: 01.06.2016
Autor: Fritz Imhof
Quelle: Livenet