Geldstrafe wegen Werbung für Abtreibung verhängt
Kristina Hänel.
Das Frankfurter Oberlandesgericht (OLG) hat das Urteil des Giessener Landgerichtes gegen die Ärztin Kristina Hänel zunächst gemildert, die Geldstrafe wurde von 6'000 auf 4'500 Euro verringert; eine Revision des Urteils wurde aber nicht zugelassen. Damit ist das Urteil nicht mehr anfechtbar und rechtskräftig.
Die Verurteilung basiert auf dem Strafrechtsparagraphen 219a, der Werbung für Abtreibung verbietet. Die verurteilte Ärztin, so das OLG, informiere nicht nur über den Schwangerschaftsabbruch, sondern auch über das «Wie». Demgegenüber argumentierte die Ärztin, sie habe nicht geworben, sondern informiert. Das gehöre zu ihren Pflichten. Die Ärztin kündigte via Twitter an, sie werde Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil einlegen.
Unsinniges Werbeverbot?
Der soll verhindern, dass mit Schwangerschaftsabbrüchen Geschäfte gemacht werden. Auf den ersten Blick mutet es dennoch geradezu widersinnig an: Eine Ärztin bietet einen Eingriff an, darf darüber aber nicht näher informieren. – Verkehrte Welt also?
Das Unverständnis darüber ist bei vielen Menschen in Deutschland gross. Sie halten das Werbeverbot für veraltet und unsinnig und sind dafür, den Paragraphen ersatzlos zu streichen. Dafür sprechen sich im Deutschen Bundestag die Grünen, die Linke und die FDP aus. Und so schlug das Verfahren gegen die Ärztin aus Giessen auch hohe Wellen in den Medien und in der Öffentlichkeit.
Abtreibung ist Tötung
Doch das Ganze macht dann Sinn, wenn bedacht wird, worum es im Kern geht: Nach der Gesetzeslage und der Rechtsprechung ist der Abbruch einer Schwangerschaft eine Tötungshandlung. Es ist ein Verstoss gegen das Gesetz, also Unrecht. Nach deutschem Recht wird eine Abtreibung bis zur zwölften Woche der Schwangerschaft – sozusagen nur ausnahmsweise – nicht strafrechtlich verfolgt, weil davon ausgegangen wird, dass die betroffenen Frauen sich in einer Konfliktsituation befinden. Zudem müssen sich Frauen, die eine Abtreibung vornehmen lassen wollen, vorher beraten lassen und dies auch nachweisen.
Es gibt in Deutschland kein Recht auf Abtreibung
Doch demgegenüber wird von dieser Ausnahme weithin kaum noch gesprochen. Stattdessen glauben viele, es gebe so etwas wie ein Recht auf Abtreibung. Dem ist nicht so. Und weil es Unrecht ist, ist auch die Information und Werbung für diesen Eingriff nicht erlaubt, wie es in Paragraph 219a geregelt ist.
Im Jahr 2019 wurden in Deutschland 100'893 Abtreibungen vorgenommen.
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Datum: 22.01.2021
Autor: Norbert Abt
Quelle: Livenet