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Recht auf Abtreibung bei «falschem» Geschlecht?

Der Bundesrat will Ärzten verbieten, den Eltern das Geschlecht des Embryos vor Ende der legalen Abtreibungsfrist mitzuteilen. Damit sollen Abtreibungen aufgrund des Geschlechts verhindert werden.
Fötus

Im Gesetz über genetische Untersuchungen am Menschen soll es Ärzten verboten werden, den Eltern das Geschlecht vor der 12. Schwangerschaftswoche mitzuteilen. Dagegen äusserten sich in der NZZ am Sonntag und in der Sonntagszeitung vom 12. Juli prominente Frauen.

Hinweis auf Selbstbestimmungrecht

Die Initiantin der heute geltenden Fristenregelung, Anne-Marie Rey, und der von ihr betreute Arbeitskreis Abruptio und Kontrazeption (Apac Suisse) sind laut der NZZ am Sonntag empört: Mit einer solchen gesetzlichen Regelung werde erstmals seit langem wieder unterschieden zwischen gerechtfertigten und ungerechtfertigten Schwangerschaftsabbrüchen. Und dies öffne Tür und Tor, um auch andere unliebsame Abbrüche wieder zu verbieten. «Man kann nicht für das Selbstbestimmungsrecht der Frau sein und dann aber Entscheidungen, die einem nicht gefallen, wieder davon ausnehmen», zitiert die Zeitung Rey. Auch die grüne Nationalrätin Maya Graf und Yvonne Gilli von der Stiftung Sexuelle Gesundheit Schweiz argumentieren laut den beiden Zeitungen ähnlich.

Geschlechterselektion nicht vorgesehen

Das Thema wurde aktuell aufgrund neuer medizinischer Methoden, die es ermöglichen, genetische Fehlbildungen und auch das Geschlecht bereits in den ersten Schwangerschaftstagen festzustellen. Mit den bisher praktizierten Ultraschalluntersuchungen war das Geschlecht erst ab der 13. Schwangerschaftswoche erkennbar. Das verhinderte eine durch die Frau selbst bestimmte Abtreibung aufgrund des Geschlechts. Denn die geltende Fristenlösung erlaubt eine Abtreibung ohne medizinische Gründe nur bis zur 12. Schwangerschaftswoche.

In Ländern wie China oder Indien hat sich die Praxis, dass weibliche Embryos aufgrund des Armutsrisikos abgetrieben werden, längst etabliert. In der Schweiz soll es nach dem Willen des Bundesrats nicht soweit kommen.

EDU begrüsst Vorschlag des Bundesrats

Die EDU (Eidgenössisch-Demokratische Union) begrüsst die Haltung des Bundesrates und verweist in ihrer Medienmitteilung auf die problematische Entwicklung in China: «In China kommen auf 117 Knaben unter 15 Jahren nur 100 Mädchen, in der Schweiz sind es 108 auf 100, international gesehen ein hoher Wert. Geschlechtsspezifische Abtreibungen sind ein Problem, das in jeder Gesellschaft ernst genommen werden sollte.» Diese Praxis sei Ausdruck einer schweren Diskriminierung gegenüber Frauen, die nicht geduldet werden dürfe.

Die EDU schliesst sich der Bundesratslösung an und hält ein Informationsverbot vor der zwölften Woche für eine geeignete Massnahme, um einer diskriminierenden Abtreibung wegen des Geschlechts vorzubeugen. Ärzte sollen dabei acht geben, dass auch nach der zwölften Woche nicht unter einem anderen Scheinvorwand wegen des Geschlechts abgetrieben wird. Gleichzeitig hält die EDU fest, dass jede Abtreibung eine massive Diskriminierung gegenüber dem ungeborenen Kind ist und sie für den Schutz des Lebens ab der Zeugung bis zum natürlichen Tod einsteht.

Zum Originalartikel der NZZ am Sonntag

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Datum: 13.07.2015
Quelle: Livenet / kath.ch / idea Schweiz

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