Entscheid vom Bundesgericht

Schweiz: Kein leerer Geschlechtseintrag möglich

Das Schweizer Bundesgericht in Lausanne
In der Schweiz ist es nicht möglich, das Geschlecht im Personenstandsregister zu streichen. Das entschied jetzt das Schweizer Bundesgericht, nachdem das Obergericht des Kantons Aargau im Jahr 2021 eine Streichung gutgeheissen hatte.

Eine Person, die ohne eindeutige Geschlechtsmerkmale geboren wurde, hatte die Löschung des Geschlechtsregisters eingeklagt. Wie das SRF berichtet, hatte die Person 2019, während sie in Berlin lebte, anhand eines ärztlichen Attestes den Vornamen ändern lassen und die Streichung der Geschlechtsangaben bei den deutschen Behörden durchsetzen können.

Entscheidung liegt bei Gesetzgeber

Bereits erfolgte Eintragungen oder Streichungen im Ausland seien aber für die Schweiz nicht ausschlaggebend, erklärte nun das Bundesgericht. Das geltende Recht mache es unmöglich, im Personenstandsregister einen leeren Eintrag zu führen oder ein drittes Geschlecht einzutragen. Das Bundesgericht könne nicht entgegen dem Willen des Gesetzgebers entscheiden – und rechtliche Regelungen müssten letztlich vom Gesetzgeber geändert werden. Es war das erste Urteil des Bundesgerichts zu diesem Thema.

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Datum: 10.06.2023
Autor: Rebekka Schmidt
Quelle: Livenet / SRF

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