Verbot der «Konversionstherapie» ist verfassungswidrig
Bereits 2017 war in Florida per Gerichtsentscheid verboten worden, Kinder, die mit ungewollten gleichgeschlechtlichen Gefühlen kämpfen oder unter einer Geschlechtsidentitätsstörung leiden, in eine Therapie zu schicken. Laut dem Entscheid sei jede Form der Therapie an Minderjährigen verboten, welche «sexuelle oder romantische Gefühle oder Reize gegenüber Personen desselben Geschlechts beseitigen oder verringern will». Dagegen seien Therapien, welche diese Gefühle bestärken, erlaubt.
Die Ehe- und Familientherapeuten Robert W. Otto und Julie H. Hamilton gingen daraufhin gegen diesen Gerichtsentscheid vor. Das Verbot schränke sie in ihrem konstitutionellen Recht ein, frei mit ihren Klienten reden zu können. Zudem verletzte es die Religionsfreiheit und das Recht der Patienten, Informationen zu erhalten.
Keiner darf über Beratung anderer bestimmen
Drei Jahre später nun hatten die beiden Therapeuten Erfolg: Am Freitag vergangener Woche entschieden zwei Richterinnen des US-Berufungsgerichtes, dass das Verbot der sogenannten «Konversionstherapien» verfassungswidrig sei. «Die Leute haben intensive moralische, religiöse und geistliche Ansichten über diese Themen – auf allen Seiten», so Richterin Britt Grant, die zusammen mit der Richterin Barbara Lagoa dieses Urteil fällte.
«Und genau das ist der Grund, weshalb der erste Gesetzeszusatz es keiner Kommune erlaubt zu bestimmen, wie ihre Einwohner über Themen der sexuellen Orientierung oder des Geschlechts beraten werden sollen.» Sie verstehe, dass diese Art der Therapie äusserst kontrovers sei. Dennoch gehe ein solches Verbot direkt gegen die Verfassung.
Eine US-Studie hatte bereits vor zwei Jahren positive Effekte der Konversionstherapie belegt (Livenet berichtete).
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Datum: 29.11.2020
Autor: Rebekka Schmidt
Quelle: Livenet / Christian Today