In Deutschland geht der Beginn der Baptistengemeinden auf den Hamburger Kaufmann Johann Gerhard Oncken zurück. Er arbeitete als Gehilfe eines schottischen Kaufmanns und fand in einer methodistischen Gemeinde in London zum Glauben. Nach seiner Rückkehr stellte sich für ihn und die Menschen, die seine "Erweckungsversammlungen" besuchten, die Frage, welcher Gemeinde man sich anschliesst. 1834 wurde die erste Baptistengemeinde von Oncken und sechs weiteren Männern gegründet. Oncken war auch der einzige nicht-landeskirchliche Vertreter aus Deutschland, der an der Gründung der Evangelischen Allianz in London 1846 teilnahm; seither sind die Baptistengemeinden an den unterschiedlichsten Aktivitäten der Evangelischen Allianz beteiligt. Wie andere Freikirchen legen die Baptisten Wert auf eine bewusste und mündige Glaubensentscheidung als Grundlage für Taufe und Gemeindemitgliedschaft. Von den Getauften wird erwartet, dass sie sich mit ihren Gaben und Möglichkeiten in die Gemeinde einbringen. Der BEFG ist als Freikirche gegenüber dem Staat und anderen Institutionen unabhängig, geniesst aber den Status einer "Körperschaft des öffentlichen Rechts". Der BEFG erhebt keine Kirchensteuer, die Arbeit wird durch freiwillige Spenden und Mitgliederbeiträge finanziert. Die einzelnen Gemeinden sind gegenüber dem Bund, der übergeordneten Organisationsstruktur der Kirche, eigenständig. Jede Gemeinde ist für ihre Belange zuständig und organisiert ihre Anliegen selbständig. In der Gemeinde ist die Versammlung der Mitglieder (Gemeindestunde) das höchste Entscheidungsgremium. Hier werden Grundsatzentscheidungen (Finanzen, Personal, Ziele u.a.) getroffen. Eine gewählte Gemeindeleitung (manchmal auch Vorstand, Älteste und Diakone, Leitungskreis oder ähnlich genannt) führt die operativen Aufgaben aus. Die Gemeinden sind in regionalen Verbänden (Vereinigungen) zusammengeschlossen.Es begann mit einem Hamburger Kaufmann
Gemeinden organisieren sich eigenverantwortlich
Datum: 23.02.2005
Autor: Norbert Abt
Quelle: Jesus.ch