Nach der plötzlichen Festnahme Jesu blieb dem Hohepriester Kaiphas wenig Zeit, wasserdichte Anklagen vorzubereiten. Die ersten Versuche scheiterten (Matthäus 26, 57–62). Keine Anklage hatte genügend Gewicht, um am nächsten Tag vor dem jüdischen Hohen Rat oder dem römischen Statthalter bestehen zu können. Denn Jesus hatte niemals gegen geltendes Recht verstossen. Nach Sonnenaufgang bestätigte der Hohe Rat das Urteil. Doch man brauchte damals für den Vollzug eines Todesurteils den Rechtsspruch der römischen Besatzer. Der Statthalter Pontius Pilatus beurteilte Jesus als unschuldig (Lukas 22,23) und zögerte. Doch am Ende gab Pilatus – aus Angst vor einem Aufstand (Johannes 19,12) – der Forderung nach und bot den aufgebrachten Juden die Amnestie eines Gefangenen an. Das Volk entschied sich gegen Jesus.
Kaiphas forderte Jesus heraus: „Ich beschwöre dich bei dem lebendigen Gott, dass du uns sagst, ob du der Christus bist, der Sohn Gottes“ (Matthäus 26,63). Jesus antwortete: „Du hast es gesagt“ (V. 64). Damit reklamierte Jesus einen Status für sich, der genau das enthielt, was Kaiphas brauchte. Erstens ein messianischer Anspruch, der vor dem römischen Statthalter als Aufstand dargestellt werden konnte und zweitens eine Aussage, die man im Hohen Rat als Gotteslästerung ansehen würde.
Datum: 14.05.2005
Quelle: Neues Leben