Volksschulamt des Kantons Zürich

Entrüstung um Weihnachtslieder-Verbot an Schulen

Mit seiner Empfehlung, in der Schule an Weihnachten vom Singen von Liedern mit religiösem Inhalt abzusehen, stösst das Volksschulamt im Kanton Zürich auf Protest. Der reformierte Kirchenratspräsident Ruedi Reich wandte sich gegen die Zensur «unserer Weihnachtslieder». Die zuständige Bildungsdirektorin kritisierte daraufhin die Berichterstattung des Winterthurer «Landboten», denn die Richtlinien seien bereits 1989 erlassen worden.
Weihnachtslieder-Verbot

«Wir feiern hier nicht die Wintersonnenwende oder irgendein Friedensfest, sondern die Geburt Christi. Wenn man das ausklammern will, schafft man das Fest besser ganz ab», sagt Ruedi Reich, Kirchenratspräsident der evangelisch-reformierten Landeskirche des Kantons Zürich, laut der Zeitung.

Als Reaktion auf die Berichterstattung des Landboten sah er sich veranlasst festzuhalten, dass es Zensur an Weihnachtsliedern nicht geben dürfe. Die Lieder seien «fester Bestandteil der abendländischen Kultur», zitiert ihn die Zeitung.

Alle Weihnachtslieder dürfen gesungen werden

Die zuständige Bildungsdirektorin Regine Aeppli stellte in einem aktuellen Interview, veröffentlicht in der Online-Ausgabe des Tages-Anzeigers am Montag, 21. Dezember, klar, alle Weihnachtslieder dürfen - wie bisher - gesungen werden. Die Schule dürfe nur niemand zu einem religiösen Bekenntnis zwingen.

«Wenn die Medien einen Konflikt heraufbeschwören, verletzen sie ihren Informationsauftrag», meinte sie vor allem zum Titel des ursprünglichen Beitrags im Landboten. «Amt mahnt: Vorsicht bei Weihnachtsliedern», hatte es da geheissen. Die Redaktion kommentierte wiederum die Aussage Aepplis: Die Recherchen hätten ergeben, der umstrittene Satz über das Singen von Weihnachtsliedern sei tatsächlich erst in der im August 2009 veröffentlichten Empfehlung enthalten gewesen.

Ohne Sohn Gottes

Der Landbote hatte am Freitag, 18. Dezember, über Richtlinien des Volksschulamts im Kanton Zürich berichtet, die von der «aktiven Teilnahme an Handlungen und Liedern mit religiösen Inhalten» abraten. Als Beispiel führt die Empfehlung Lieder an, in denen Jesus als Gottes Sohn bezeichnet wird. In dem Bericht kam unter anderem eine Lehrerin zu Wort, die davon erzählte, Weihnachten als Fest des Friedens zu feiern und den Bezug zum Sohn Gottes gänzlich draussen zu halten.

Der Tages-Anzeiger berichtet online am Montag, 21. Dezember, von vielen und aufgebrachten Leserreaktionen zu diesem Thema. «Wann wird das Schweizerkreuz verboten?», heisst es da zum Beispiel.

Artikel zum Thema: Volksschulamt Zürich: Keine Lieder mit religiösem Inhalt

Datum: 23.12.2009
Quelle: Kipa

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